• Warum Artist To BUSINESS
    Verfilmungsverträge

Verfilmungsverträge

Eine Verfilmung seiner Ideen und Geschichten ist das Größte für einen Künstler, insbesondere wenn es eine Kinofassung gibt. Verfilmungsverträge sind allerdings komplexe Konstruktionen, Laien im Filmbusiness sind durch Begriffe wie Net Profit und Adjusted Gross in der Regel überfordert.

Bis zur Verfilmung ist ein langer, steiniger Weg zu beschreiten. Viele Stoffe (Romanvorlagen oder Originaldrehbücher) werden optioniert, sogar gekauft, aber bleiben dann für alle Zeit in der Schublade einer Filmproduktionsfirma. Viele Filmhersteller, insbesondere kleinere Produktionsfirmen, sparen gerne an den Optionsgebühren und versuchen die Option auf eine mögliche Verfilmung zum Nulltarif oder für Kleingeld zu erhalten, durch eine Option wird der Stoff aber für mögliche andere Interessenten blockiert. Aufgrund der Blockierung des Stoffes für andere Produktionsfirmen sollte man sich dies aber immer bezahlen lassen, 10 % des Rechtepreises sind hier üblich. Die erste Optionsperiode sollte nicht länger als 12-18 Monate sein.

Es existiert keine Notwendigkeit die Rechte an einem Stoff uneingeschränkt an die Produktion zu übertragen. Der Autor oder Verlag sollte immer im Besitz der Remake-, Prequel-, Sequel- und Spin off-Rechte bleiben. Jedes dieser Rechte hat einen eigenen Wert und kann später viel Geld einbringen. Allerdings ist es üblich der Produktionsfirma eine Erstoption auf die Verhandlung dieser Rechte in Form eines first look/first (last) negotiation einzuräumen. Oft sind die Autoren enttäuscht, wenn es um eine kreative Umsetzung des Werkes durch die Filmproduktion geht. Sind die Verträge erst einmal unterschrieben, erfolgt eine Beteiligung des Autoren am Produktionsprozess bestenfalls sporadisch. Dies hat in der Vergangenheit für großen Ärger bei geistigen Urhebern geführt (prominentestes Beispiel bis heute, wahrscheinlich Michael Ende in Bezug auf die Verfilmung seiner Unendlichen Geschichte). Es ist aber möglich im Rahmen eines sog. Meaningful Consultation Rechtes zumindest Mitspracherechte in einzelne Bereichen wie Casting, Plot und Location zu erhalten, dies muss allerdings im Vertrag fixiert werden.

Der Rechtepreis sollte im Kern das sein, was der Autor/Verlag für den jeweiligen Stoff als realistischen Obulus ansieht. Wage Hoffnungen auf Produzentennetto und andere Beteiligungsformen an einem kommerziellen Erfolg haben sich in der Vergangenheit weitgehend als trügerisch herausgestellt. In 99 % der Fälle dürfte eine Beteiligung am Produzentennetto „0 EUR“ einbringen. Durchaus interessant kann allerdings die Vereinbarung eines Bestsellerbonusses hinsichtlich dem Ranking der Buchverkäufe oder die gestaffelte Beteiligung an der Kinokasse (sog. Escalator) orientiert an den jeweiligen Besucherzahlen sein. Eine prozentuale Beteiligung am filmbegleitenden Merchandising ist in den meisten Fällen wenig lukrativ (die „Wilden Kerle“ bieten hier eine absolute Ausnahme). Das wissen auch die Filmproduktionen, deshalb werden dem Autor/Verlag in diesem Bereich oft hohe prozentuale Gewinnbeteiligungen (20 % aufwärts) versprochen. Auch hier sollte man keine zu hohen Erwartungen haben, aber auch nichts verschenken.

Unverbindliche Anfragen gerne über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder über das in diese Website integrierte Kontaktformular.