Artist to Business führt für Sie die Prüfung von Verlagsverträgen durch.
Man sollte niemals den ersten vorgelegten Verlagsvertragsentwurf unterschreiben. Natürlich liebt es jeder Autor oder Mensch der ein Autor werden will, seinen Namen auf einem ersten Buchtitel zu sehen.
Dies führt dazu, dass einem diverse Szenarien durch den Kopf gehen: Wenn ich jetzt was verändere, will mich der Verlag nicht mehr und ich bringe nie ein Buch heraus.
Falsch, der Verlag findet das Skript in der Regel toll, sonst würde er keinen Vertrag anbieten. Ausnahme hierzu sind lediglich die Verlage die Geld vom Autor für die Erstpublikation verlangen. Finger weg von so einem Verlag, derartige Verlage wollen nichts verlegen, sondern machen ihr Geld einzig und allein mit der Sehnsucht der Autoren nach Veröffentlichung ihrer Werke.
Ein Interesse am Autoren und seinem Buch besteht bei derartigen Konstellationen nicht. Ein Verlag ist ein auf Gewinn ausgerichtetes Unternehmen, der erste Vertragsentwurf ist somit i.d.R unterirdisch, nach dem Motto: alle Rechte zeitlich und örtlich unbegrenzt beim Verlag, 500 EUR anrechenbarer Vorschuss, 2 % vom HAP.
Dies ist niemals das letzte Wort des Verlages, sondern stellt ein erstes Angebot dar, hier kann und muss nachverhandelt werden. Insbesondere ein höherer Prozentsatz bei höheren verkauften Stückzahlen ist angemessen, weil die Produktionskosten des Verlages auch geringer werden. Für Ebooks sollte zudem immer mehr rausspringen als für eine Printausgabe. Im Standardverlagsvertrag werden alle Nebenrechte zeitlich und örtlich unbegrenzt auf den Verlag übertragen.
Das Kerngeschäft eines jeden Verlages ist aber das Printgeschäft. Wenige Verlage verfügen über eine interessante Abteilung zum Vertrieb von Verfilmungsrechten oder eine gute Abteilung für Auslandslizenzen. Also sollte man die Verfilmungs- und Merchandisingrechte immer erst einmal vom Verlagsvertrag ausnehmen. Verfilmungen können einem Autoren viel Spaß machen und haben häufig einen positiven Effekt auf den Verkauf von Büchern. Film und Fernsehen sollte aber von Profis gemacht werden. Ist der Stoff gut, kommen automatisch Anfragen der Fernseh- und Filmproduzenten. Es muss nicht immer der große Kinofilm in 3D Animation sein, auch ein KIKA oder Siebenstein-Kurzbeitrag kann Spaß machen und die Medienkontaktzahlen steigern.
Ein Filmrecht welches beim Verlag in der Schublade verstaubt ist vergeudet und warum sollte man überhaupt einen in Bezug auf diese Rechteverwertung normalerweise passiven Verlag an den Filmeinnahmen beteiligen? Zum Options- und Verfilmungsvertrag werde ich zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Stelle einen Beitrag einstellen.
Ein Verlagsvertrag sollte nicht unterschrieben werden und dann auf ewig in Bezug auf die Konditionen gleich bleiben. Auch ein Arbeitnehmer verhandelt von Zeit zu Zeit nach, dies sollte auch der Autor machen. Schließlich ist ein Bestsellerautor irgendwann anders zu behandeln, als ein Newcomer.
Variabeln verschieben sich, Escalator werden eingebaut, Nebenrechte verwertet. Ich denke, man sollte alle 5 Jahre die Vertragsinhalte nachverhandeln und den Verlag hinsichtlich der Verwertung von Nebenrechten befragen. Gibt es keinen Änderungsbedarf, auch gut, aber man sollte zumindest einen Blick in die alten Verträge werfen.
Die Verlage haben selbstverständlich in der Regel kein Interesse an Nachverhandlungen, es klappt aber trotzdem.